Freie Plätze

GruppeKapazitätFreie Plätze
Lerntherapeutische Tagesgruppe 63 freie Plätze ab 08/24
Wochengruppe 8zur Zeit keine freien Plätze
Jugendwohngruppe 71 freier Platz
Familienähnliche Wohngruppe 8zur Zeit keine freien Plätze
Heilpädagogische Wohngruppe I 7zur Zeit keine freien Plätze
Heilpädagogische Wohngruppe II 7zur Zeit keine freien Plätze

Anfragen bezüglich freier Plätze oder einer Unterbringung in einer der Wohngruppen des Heimverbundes richten Sie bitte direkt an die Leitung. Über Anfragen für die Lerntherapeutische Tagesgruppe kann ausschließlich in der erweiterten Teamberatung aller Kooperationspartner beraten werden.

Grundlegende Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • eine umfassende Vorinformation über die biografische Vorgeschichte, die bisherigen Hilfen sowie die Gründe für die Heimunterbringung
  • Übersendung von Stammdaten, Sozialbericht, Einschätzungen und Gutachten bisheriger Hilfeerbringer
  • eine Beteiligung aller Betroffenen über den gesamten Zeitraum der Hilfegewährung
  • die Bereitschaft des Kindes / Jugendlichen sowie der Eltern / Bezugspersonen, sich auf die Hilfe einzulassen

Wir sehen es als sehr wichtig an, eine Aufnahme gemeinsam mit der Familie, der Wohngruppe und dem Jugendamt vorzubereiten. Dies bedeutet, dass die Eltern und die Kinder / Jugendlichen die Möglichkeit haben, die entsprechende Gruppe vor der Aufnahme kennen zu lernen. Dabei können gegenseitige Erwartungen und Wünsche besprochen sowie Ziele und Verantwortlichkeiten geklärt werden.

Die vorliegenden Informationen werden anschließend im Team der jeweiligen Wohngruppe in einer Fallberatung diskutiert. Hier wird geklärt, ob die konkreten Rahmenbedingungen für das betreffende Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Hilfe darstellen.

Eine besondere Prüfung erfolgt im Fall von:

  • Kindern und Jugendlichen mit Suchtverhalten, welches:
    • die Bewältigung altersgemäßer Entwicklungsaufgaben verhindert
    • zu massivem kriminellen, bzw. selbst- oder fremdgefährdenden Verhalten führt
  • Kindern und Jugendlichen mit schweren psychischen Störungen, welche verbunden sind mit:
    • Phasen von erheblichem Realitätsverlust
    • wiederholten Suizidversuchen, bzw. suizidalem Verhalten
    • massivem selbst- oder fremdgefährdenden Verhalten
    • fehlender Krankheitseinsicht

Nicht aufgenommen werden können:

  • Körperbehinderte, die:
    • sich nicht ohne fremde Hilfe in den Räumen der Einrichtung bewegen können
    • nicht in der Lage sind, sich über Sprache auszudrücken
    • pflegebedürftig sind
  • Kinder und Jugendliche mit schweren geistigen Behinderungen nach ICD10